AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz
Termine vereinbaren
— Der Ersttermin ist telefonisch / per SMS / per Mail zu vereinbaren.
— Die weiteren Termine werden gemeinsam vereinbart und sind verlässlich einzuhalten. — Bei Hausbesuchen kann es aufgrund aktueller Verkehrssituationen oder anderer
Gründe zu Verspätungen von bis zu 20 Minuten kommen.
Termine absagen
— Im Krankheitsfall oder aufgrund besonderer Umstände sind Termine bis spätestens 24
Stunden vorher telefonisch oder per SMS abzusagen.
— Bei Nichteinhaltung der Frist werden die gesamten Kosten der Behandlung in Rech-
nung gestellt. Diese werden von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet.
Ärztliche Verordnung
— Für die Behandlung ist zwingend eine ärztliche Verordnung / Zuweisung erforderlich. — Ausschließlich präventive Leistungen dürfen nur gegenüber gesunden Personen erfolgen. Der Patient ist verpflichtet, wenn er unter Schmerzen leidet oder wenn ihm andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sind, dies sofort mitzuteilen.
Schritte zur Physiotherapie und Kostenrückerstattung
— Ärztliche Verordnung zur Physiotherapie holen.
— Bewilligung der Verordnung durch Krankenkasse VOR Therapiebeginn durch chefärztlichen Dienst (kann nach Bezahlung der Rechnung bei der jeweiligen Kasse zur Rückvergütung eingereicht werden).
— Rechnung und bewilligte Verordnung / + Originalzuweisung sowie Nachweis der erfolgten Zahlung (Kontoauszug) bei der Kasse einreichen.
— Rückerstattung des Kassatarifs auf ihr Konto (entsprechende Zusatzversicherungen
übernehmen möglicherweise den Differenzbetrag).
Verrechnung
— Die Behandlungskosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, Behandlungsdauer, benötigtem Material, evtl. Anfahrtskosten und werden vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
— Anfallende Kosten sind umgehend nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.
— Bei Zahlungsverzug durch Patienten werden – nach Zahlungserinnerung und 1. Mahnung – Mahnspesen gemäß der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstitute sowie Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent pro Jahr verrechnet.
Dokumentation – Datenschutz & DSGVO
— Therapeuten sind gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet und müssen diese mindestens 10 Jahre aufbewahren. Durch die gesetzliche Verpflichtung muss keine dezidierte Einverständniserklärung vom Patienten eingeholt werden.
— Ihre Persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-mail Adresse), gesundheitsbezogenen Daten (Versicherungsdaten, Krankengeschichte, Befunde, Diagnose, Rezepte, Überweisungen, Behandlungs-Historie, Behandlungsnotizen, Dateien) und administrativ notwendigen Daten (Rechnungsanschrift, bezogene Leistungen, Rechnungen, Belege) von Patienten werden DSGVO konform verarbeitet und gespeichert. Dazu wird die die Praxissoftware smartTherapy von Synaptos verwendet.
— Es werden keine Daten ohne Zustimmung des Patienten an Dritte weitergeleitet. Alle Informationen, die dem zuständigen Physiotherapeuten gegeben werden, unterliegen laut §11c des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen mediz inisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) der absoluten Verschwiegenheitspflicht.
Ohne Einverständnis des Patienten werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, passiert das nur in Absprache mit dem Patienten.
— Der Patient ist gemäß Datenschutzgesetz jederzeit berechtigt eine umfangreiche Auskunftserteilung zu den zur Person des Patienten gespeicherten Daten anzufordern.
— Gemäß Datenschutzgesetz kann der Patient jederzeit die Berichtigung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Allgemeines
— Nach der Physiotherapie können innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden körperliche Reaktionen auftreten. Der Patient ist verpflichtet den zuständigen Physiotherapeuten darüber zu informieren.
— Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.
